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   BVerwG, 24.01.1989 - 9 B 356.88   

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https://dejure.org/1989,6220
BVerwG, 24.01.1989 - 9 B 356.88 (https://dejure.org/1989,6220)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.1989 - 9 B 356.88 (https://dejure.org/1989,6220)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 1989 - 9 B 356.88 (https://dejure.org/1989,6220)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wohnsitzbegriff des Bundesvertriebenengesetzes - Überprüfung der Sachverhaltswürdigung und Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht - Aufgabe eines Domizilwillens durch einen Antrag auf Ausstellung des Vertriebenenausweises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1989 - 9 B 356.88
    Insbesondere wird mit dem Vorbringen, die Argumentation des Berufungsgerichts sei unschlüssig, ein Verstoß gegen die Denkgesetze nicht dargetan, der nicht schon dann vorliegt, wenn das Tatsachengericht einen nach Meinung der Beschwerde unrichtigen oder fernliegenden, gleichwohl aber möglichen Schluß gezogen hat, sondern nur dann gegeben sein kann, wenn es einen aus denkgesetzlichen Gründen schlechthin unmöglichen Schluß gezogen hat (Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]).
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 266.86

    Vertriebene - Vertreibungsgründe - Gesetzliche Vermutung - Spätfolgen der

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1989 - 9 B 356.88
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß der Wohnsitzbegriff des Bundesvertriebenengesetzes dem des Bürgerlichen Gesetzbuchs entspricht und daher die Frage, ob eine zum Erwerb der Vertriebeneneigenschaft nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG erforderliche Aufgabe des Wohnsitzes im Vertreibungsgebiet vorliegt (vgl. Urteil vom 15. Januar 1975 - BVerwG 8 C 27.74 - Buchholz 412.3 § 10 BVFG Nr. 2; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - BVerwGE 78, 147 [BVerwG 20.10.1987 - 9 C 266/86]), nach den Vorschriften der §§ 7 bis 11 BGB zu beantworten ist (Urteil vom 29. Mai 1957 - BVerwG 5 C 407.56 - BVerwGE 5, 110).
  • BVerwG, 15.01.1975 - VIII C 27.74

    Verlassen des Vertreibungsgebiets - Vertriebene - Weiterreise ins Bundesgebiet

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1989 - 9 B 356.88
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß der Wohnsitzbegriff des Bundesvertriebenengesetzes dem des Bürgerlichen Gesetzbuchs entspricht und daher die Frage, ob eine zum Erwerb der Vertriebeneneigenschaft nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG erforderliche Aufgabe des Wohnsitzes im Vertreibungsgebiet vorliegt (vgl. Urteil vom 15. Januar 1975 - BVerwG 8 C 27.74 - Buchholz 412.3 § 10 BVFG Nr. 2; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - BVerwGE 78, 147 [BVerwG 20.10.1987 - 9 C 266/86]), nach den Vorschriften der §§ 7 bis 11 BGB zu beantworten ist (Urteil vom 29. Mai 1957 - BVerwG 5 C 407.56 - BVerwGE 5, 110).
  • BVerwG, 29.05.1957 - V C 407.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1989 - 9 B 356.88
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß der Wohnsitzbegriff des Bundesvertriebenengesetzes dem des Bürgerlichen Gesetzbuchs entspricht und daher die Frage, ob eine zum Erwerb der Vertriebeneneigenschaft nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG erforderliche Aufgabe des Wohnsitzes im Vertreibungsgebiet vorliegt (vgl. Urteil vom 15. Januar 1975 - BVerwG 8 C 27.74 - Buchholz 412.3 § 10 BVFG Nr. 2; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - BVerwGE 78, 147 [BVerwG 20.10.1987 - 9 C 266/86]), nach den Vorschriften der §§ 7 bis 11 BGB zu beantworten ist (Urteil vom 29. Mai 1957 - BVerwG 5 C 407.56 - BVerwGE 5, 110).
  • BVerwG, 27.05.1970 - VIII C 50.68

    Vertriebeneneigenschaft im Falle fehlender deutscher Staatsangehörigkeit und

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1989 - 9 B 356.88
    Soweit die Beschwerde weiterhin bemängelt, das Berufungsgericht habe übersehen, daß der Kläger nach Eintritt seiner Volljährigkeit durch die im Jahre 1985 beantragte Anerkennung als Aussiedler den Willen bekundet habe, N... S... nicht mehr als Mittelpunkt seiner Lebensverhältnisse zu betrachten und jedenfalls dadurch seinen Wohnsitz in J... verloren habe, ist zwar richtig, daß in dem Antrag auf Ausstellung des Vertriebenenausweises die Aufgabe eines Domizilwillens liegen kann (Urteil vom 27. Mai 1970 - BVerwG 8 C 50.68 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 11, S. 12).
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